Zuschuss zur Kletterhalle Aalen für Sektionsmitglieder
Dieser Zuschuss zum Eintrittspreis für die Kletterhalle Aalen ist eine freiwillige Leistung der Sektion Oberkochen. Wir möchten hiermit unsere Klettergruppe unterstützen.
- Der Zuschuss steht nur Mitgliedern der Sektion Oberkochen des DAV e.V. zu.
- Der Zuschuss wird im Zusammenhang mit der Oberkochener Klettergruppe, unter Maßgabe der finanzrechtlichen Regeln gewährt.
- Die Gewährung des Zuschusses setzt voraus, dass der Kletterer und Mitglied der Sektion Oberkochen diese Unterstützung entsprechend und nur im Sinne der Vorgaben einsetzt.
- Der Zuschuss der Sektion deckt den Differenzbetrag zwischen dem Eintrittspreis für ein Mitglied der Betreibersektion der Kletterhalle und dem günstigsten Eintrittspreis für das Mitglied der Sektion Oberkochen ab.
- Der Zuschuss ist auf jede Kombination von Tages-, Monats-, Jahres- oder Mehrfachkarten gleichermaßen anwendbar und seitens der Sektion auf 20 € pro Jahr und Mitglied begrenzt.
- Mitglieder der Sektion Oberkochen, die an Klettergruppenveranstaltungen und Kletter-Kursen der Kletterhalle Aalen teilnehmen, erhalten die zusätzlichen Kursgebühren für Mitglieder anderer Sektionen von der Sektion Oberkochen erstattet.
- Ablauf der Erstattung für Eintrittskarten:
- Ein Kletterer erwirbt sich eine Eintrittskarte bei der Kletterhalle Aalen zum günstigsten anwendbaren Preis, welcher einem Mitglied der Sektion Oberkochen zusteht. Er sammelt die Eintrittskarten und die zugehörigen Kassenbons für ein Kalenderjahr.
- Anschließend sendet er die Eintrittskarten zusammen mit den Kassenbons und unter Angabe der Bankverbindung zusammen mit einem formlosen Antrag an den Schatzmeister der Sektion Oberkochen (Zusendung an die Sektion per Brief oder Scan und E-Mail genügt).
- Die Sektion überweist den Zuschuss innerhalb von 28 Tagen auf die Bankverbindung des Antragstellers.
Die Regelung gilt bis auf Widerruf!